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Regelungen vor und nach der Trauung
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| Was ist zu tun? Frühestens
sechs Monate vor dem von Ihnen gewählten Hochzeitstermin kann
die Anmeldung beider Partner persönlich oder schriftlich erfolgen.
Besprechen Sie mit unserer Standesbeamtin alle besonderen Wünsche
für eine zusätzliche Ausstattung des „Eheschließungsraumes“
bzw. „Eheschließungszimmers“, etwa mit Ihrer bevorzugten
Musik, der Platzkapazität, soll Sekt gereicht werden nach der
feierlichen, gleichwohl korrekten Prozedur, dem „Ja-Wort“
und dem „Friedenskuss“. Unser Standesamt gibt Ihnen gern
(angemessenen) „Spielraum“ und unterstützt Sie bei
der Planung. Sollte es bei der Planung des Termins Schwierigkeiten
geben, können Sie uns ruhig anrufen und wir besprechen die weitere
Vorgehensweise. Auch bei rechtlichen Fragen stehen wir Ihnen gern
zur Seite.
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Welche Nachweise sind beizubringen?
- Personalausweis oder Reisepass
- Abstammungsurkunde beider Brautleute, die Sie im Standesamt ihres
Geburtsortes erhalten. Wenn Sie bei der Beantragung den Verwendungszweck
nennen und um gelochte Dokumente bitten, dann können die Urkunden
problemlos in das Familienstammbuch eingeheftet werden.
- Aufenthaltsbescheinigung von der zuständigen Meldestelle
(max. 8 Tage alt). Diese Bescheinigung ist jedoch nicht notwendig,
wenn Sie Ihren Hauptwohnsitz in der Gemeinde Heideblick haben und
im hiesigen Standesamt heiraten wollen.
- Nachweis eines akademischen Grads, falls vorhanden.
- Wenn dies nicht Ihre erste Eheschließung ist - beglaubigte
Abschrift(en) aus dem Familienbuch bzw. Heiratsurkunde(n) der früheren
Ehe(n) und Nachweise ihrer Auflösung(en) (Scheidungsurteil
bzw. Sterbeurkunde).
- Hat das zukünftige Ehepaar bereits ein gemeinsames Kind,
so muss die Geburtsurkunde und eine Vaterschaftserklärung des
Bräutigams vorgelegt werden.
- Bei der Trauung sind bis zu zwei Trauzeugen möglich, seit
1988 jedoch keine Bedingung.
- Weitere Unterlagen können notwendig sein, wenn ein Partner
Ausländer oder minderjährig ist. Des weiteren, wenn ein
Verlobter in den „alten“ Bundesländern oder im
früheren Westberlin geboren ist.
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| Regeln für die Namensgebung
Das Paar hat folgende Möglichkeiten:
1. Sie wählen als gemeinsamen Ehenamen den Namen des Mannes
oder den der Frau. Der Ehegatte, dessen Name nicht als Ehenamen gewählt
wurde, kann seinen Namen dem Ehena-men voranstellen oder anfügen.
2. Jeder behält seinen Namen.
Bei der Geburt des ersten Kindes ist dessen Familienname durch Vater
und Mutter zu bestimmen. Zur Wahl steht dann der Name des Vaters oder
der Mutter. Ein Doppelname ist jedoch nicht möglich. Weitere
Geschwister erhalten den selben Familiennamen.
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Was ist nach der Hochzeit zu regeln?
- Bei neuer Namensgebung muss ein neuer Personalausweis und falls
vorhanden ein neuer Reisepass beantragt werden.
- Es muss eine Änderung der Lohnsteuerklassen auf IV/IV oder
III/V erfolgen.
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