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Home > Standesamt > Regelungen

Regelungen vor und nach der Trauung
Was ist zu tun?

Frühestens sechs Monate vor dem von Ihnen gewählten Hochzeitstermin kann die Anmeldung beider Partner persönlich oder schriftlich erfolgen. Besprechen Sie mit unserer Standesbeamtin alle besonderen Wünsche für eine zusätzliche Ausstattung des „Eheschließungsraumes“ bzw. „Eheschließungszimmers“, etwa mit Ihrer bevorzugten Musik, der Platzkapazität, soll Sekt gereicht werden nach der feierlichen, gleichwohl korrekten Prozedur, dem „Ja-Wort“ und dem „Friedenskuss“. Unser Standesamt gibt Ihnen gern (angemessenen) „Spielraum“ und unterstützt Sie bei der Planung. Sollte es bei der Planung des Termins Schwierigkeiten geben, können Sie uns ruhig anrufen und wir besprechen die weitere Vorgehensweise. Auch bei rechtlichen Fragen stehen wir Ihnen gern zur Seite.

Welche Nachweise sind beizubringen?
  • Personalausweis oder Reisepass
  • Abstammungsurkunde beider Brautleute, die Sie im Standesamt ihres Geburtsortes erhalten. Wenn Sie bei der Beantragung den Verwendungszweck nennen und um gelochte Dokumente bitten, dann können die Urkunden problemlos in das Familienstammbuch eingeheftet werden.
  • Aufenthaltsbescheinigung von der zuständigen Meldestelle (max. 8 Tage alt). Diese Bescheinigung ist jedoch nicht notwendig, wenn Sie Ihren Hauptwohnsitz in der Gemeinde Heideblick haben und im hiesigen Standesamt heiraten wollen.
  • Nachweis eines akademischen Grads, falls vorhanden.
  • Wenn dies nicht Ihre erste Eheschließung ist - beglaubigte Abschrift(en) aus dem Familienbuch bzw. Heiratsurkunde(n) der früheren Ehe(n) und Nachweise ihrer Auflösung(en) (Scheidungsurteil bzw. Sterbeurkunde).
  • Hat das zukünftige Ehepaar bereits ein gemeinsames Kind, so muss die Geburtsurkunde und eine Vaterschaftserklärung des Bräutigams vorgelegt werden.
  • Bei der Trauung sind bis zu zwei Trauzeugen möglich, seit 1988 jedoch keine Bedingung.
  • Weitere Unterlagen können notwendig sein, wenn ein Partner Ausländer oder minderjährig ist. Des weiteren, wenn ein Verlobter in den „alten“ Bundesländern oder im früheren Westberlin geboren ist.
Regeln für die Namensgebung

Das Paar hat folgende Möglichkeiten:

1. Sie wählen als gemeinsamen Ehenamen den Namen des Mannes oder den der Frau. Der Ehegatte, dessen Name nicht als Ehenamen gewählt wurde, kann seinen Namen dem Ehena-men voranstellen oder anfügen.

2. Jeder behält seinen Namen.
Bei der Geburt des ersten Kindes ist dessen Familienname durch Vater und Mutter zu bestimmen. Zur Wahl steht dann der Name des Vaters oder der Mutter. Ein Doppelname ist jedoch nicht möglich. Weitere Geschwister erhalten den selben Familiennamen.

Was ist nach der Hochzeit zu regeln?
  • Bei neuer Namensgebung muss ein neuer Personalausweis und falls vorhanden ein neuer Reisepass beantragt werden.
  • Es muss eine Änderung der Lohnsteuerklassen auf IV/IV oder III/V erfolgen.
       
 
 
 
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